Früher wurde das Portemonnaie mit allen wichtigen Daten gestohlen – heute ergaunern sich Betrüger dieselben Informationen unbemerkt im Netz. Früher stritten Kinder auf dem Schulhof – heute wird Mobbing im Internet zu einem immer größer werdenden Problem. Früher brachte man defekte Ware direkt zum Händler zurück – heute ist es oftmals sehr schwierig, einem Online-Händler eine Vertragsverletzung nachzuweisen. Drei Beispiele, wie sich das alltägliche Leben mit den entsprechenden Risiken ins Internet verlagert hat.
Das Leben spielt sich zunehmend im Internet ab – entsprechend groß sind mittlerweile allerdings auch die Gefahren aus dem Netz.
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Spezielle Rechtsschutz-Versicherung meist nicht nötig
Jeder Durchschnittsbürger bewegt heute über das Internet Datenmengen, die früher undenkbar schienen. Diese Daten sind zunehmend vernetzt – und damit steigt auch das Risiko für Cyberangriffe enorm an. Computerkriminalität in Form von Hackerangriffen oder Malware sorgt weltweit für hohe Schäden, und zwar nicht nur in der Wirtschaft, sondern auch bei den Verbrauchern selbst. Vor diesem Hintergrund haben Rechtsschutz-Anbieter bereits eigene Internetprodukte entwickelt.
Tatsächlich ist eine spezielle Versicherung meist aber gar nicht nötig. Verbraucher sollten nur prüfen, ob eine Police entsprechende Bausteine enthält. Mit dem Einzel-Baustein „Privat“ und dem Online-Service-Portal „JurWay“ von Roland Rechtsschutz beispielsweise können sich Versicherte ohne eigenes Kostenrisiko im Falle eines Falles zur Wehr setzen. Über das Service-Portal kann man zudem alle Rechtsfragen auch online durch einen Anwalt einschätzen lassen – und das bereits, bevor der Rechtsstreit eskaliert.
Das Internet macht viele Dinge im Leben einfacher. Und wer sich gegen die Gefahren aus dem Netz abgesichert hat, kann sorgenfrei alle Vorteile nutzen.
Rechtzeitig vor Gefahren schützen
Mit speziellen Rechtsschutz-Produkten wie etwa denen von Roland Rechtsschutz kann man sich frühzeitig vor Gefahren aus dem Netz schützen, hier einige Beispiele:
– Das Kind wird von Mitschülern im Netz gemobbt. Ist der Täter ermittelt, setzt ein Anwalt Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche durch.
– Man surft auf der Suche nach Musik durchs Netz und erhält eine Abmahnung, weil man Urheberrechte verletzt haben soll. Die Versicherung übernimmt die Kosten für einen Anwalt, der ein Abwehrschreiben formuliert.
– Der im Netz bestellte Fernseher kommt beschädigt an, der Anbieter bestreitet, dass es seine Schuld ist. Der Kunde erhält den Beistand eines Juristen.
Hallo Stephan,
auf der einen Seite schreibst du „Spezielle Rechtsschutz-Versicherung meist nicht nötig“ und auf der anderen Seite sagst du „Mit dem Einzel-Baustein „Privat“ und dem Online-Service-Portal „JurWay“ von Roland Rechtsschutz…“ – wenn ich diesen Baustein erwerben will, brauche ich also eine neue Police (die von Roland Rechtsschutz). Also habe ich doch eine zusätzliche Versicherung. Irgendwie stehen diese beiden Aussagen im Widerspruch. Kannst du mir das genauer erklären, wie du das gemeint hast?