Streaming ist auch Herunterladen und daher Illegal (kino.to)

Kein Unterschied zwischen Streaming und Herunterladen. Verurteilung im kino.to Prozess.

Durch das nutzen von Streaming-Plattformen wird die meist illegale Filmkopie auch auf der Festplatte gespeichert um sie wiederzugeben…

 

Zwischen Streaming und Herunterladen von illegalen Filmkopien bestehe kein Unterschied, legte der Richter bei der 4. Verurteilung im kino.to Prozess fest.

Der 47-Jährige Verurteilte muss für drei Jahre und fünf Monate in Haft.

 

Zitat Golem:

Der Richter betonte in der Urteilsbegründung, dass beim Nutzen von Streaming-Plattformen eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfinde. Mit dem Begriff „Vervielfältigen“ habe der Gesetzgeber das „Herunterladen“ gemeint. Dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen. Nichts anderes finde beim Streaming statt: Es würden Datenpakete sukzessive heruntergeladen. Dies sei eine sukzessive Vervielfältigung. Jeder Nutzer von illegalen Streaming-Portalen müsse sich bewusst sein, dass dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen könne, so Richter Winderlich.

 

Mehr Infos über die kino.to Prozesse und Verurteilungen findet ihr auf Golem 

Bild: kino.tv

 

2 Antworten auf “Streaming ist auch Herunterladen und daher Illegal (kino.to)“

  1. Würde mich nicht wundern, wenn das noch in Revision geht. Es ist eine doch eher weit hergeholte Logik, die da angewandt wird.

    1. Hi Max.
      Darüber habe ich keine Informationen. Aber wenn sich etwas neues ergibt werde ich es gerne veröffentlichen :-)

      Markus

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