Wer an der falschen Stelle spart, kann damit böse auf die Nase fallen. Bestes Beispiel: Software-Produkte aus zweifelhaften Quellen. Denn das Nutzen oder gar Verbreiten von Raubkopien ist alles andere als ein Kavaliersdelikt, berichtet Journalist Martin Blömer: „Das deutsche Urheberrecht sieht für diesen Fall empfindliche Strafen vor – von möglichen Schadensersatzforderungen des Unternehmens, das die Software programmiert hat, ganz zu schweigen.“ Dabei gibt es legale Wege, auch mit wenig Geld die Programme offiziell zu erwerben, beispielsweise als Gebraucht-Software.